…zum gläsernen, überwachten Bürger. Nachdem Dirk bereits dankenswerterweise den Augenmerk auf die ePetition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten gelenkt hat, schließt sich gleich das nächste Überwachungsthema nahtlos an.: Im aktuellen Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ verbergen sich einige höchst brisante Passagen, die es Internet-Providern ermöglichen sollen, das Surfverhalten ihrer Nutzer vollständig aufzuzeichnen und zu speichern. Zur Störungsvorbeugung, wie Artikel 3 des hier vollständig einsehbaren Gesetzesentwurfs erklärt: „Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden.“
Präventive Vorratsspeicherung der kompletten Surfdaten inklusive aller besuchter URLs als Vorbeugung gegen technische Störungen? Das riecht arg nach einem Deckmäntelchen, finden wir. Denn da es sich um eine Ergänzung zum §5 des Telemediengesetzes handelt, dürfen die Aufzeichnungen natürlich Bundesbehörden und der Unterhaltungsindustrie zur Verfügung gestellt werden – ohne richterliche Anordnung! Was Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in diesem Golem-Artikel juristisch erläutert und belegt.
Es ist also nur vernünftig, sich der Sichtweise des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und den Vorbehalten des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar anzuschließen und diesem neuen Werkzeug zur ungehemmten Datensammlung ein Bein zu stellen. Hierzu ist erneut eine ePedition formuliert, mit der der Bundestag angehalten werden soll, den Gesetzentwurf nicht als Gesetz zu beschließen: ePetition 3468…
Tags: Bespitzelung, epetition, Gesetzentwurf, gläserner Bürger, Vorratsdatenspeicherung
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