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Mutig, tollkühn oder ein Himmelfahrtskommando?

Veröffentlicht in Apple & Co | 14. Februar 2009 | 15:10:56 | Roland Müller

Nachdem das Schweinderl durch die üblichen Gazetten getrieben worden ist, haben auch wir uns bei dem einen oder anderen heißen Kaffee natürlich die Frage gestellt: Hat der deutsche Anbieter PearC im Zeichen der Birne eine Chance, dem Apfel die Stirn zu bieten mit seinem Sortiment von Intel-PCs, die mit Apples Mac OS-X Leopard ausgeliefert werden können? XXXXXXX XXXXXX XXXX XXXXXXXXXXX XXXXX XXXXXX XXXXXX XXX XXXXXXXX XXXX XXXXXXXXXXXX XXXXXX XXXX XXXXXXX XXXXX XX XXXXXXXXX XXX XXXXX XXXXXXXXX. Aber: Ist das tatsächlich so?

Liest man sich das Apple Software Agreement für Mac OS-X 10.5 (hier als PDF herunterladbar) aufmerksam durch, dann fallen einige Passagen ins Auge, die möglicherweise PearC das Leben juristisch schwermachen werden. Und zwar:

C. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der Apple Software (mit Ausnahme des Boot-ROM-Codes und anderer Apple Firmware, die in der Apple Hardware eingebettet oder anderweitig integriert ist) für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der Apple Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Apple Boot-ROM-Code und Firmware wird nur für die Nutzung auf Apple Hardware bereitgestellt. Es ist Ihnen nicht gestattet, Apple Boot-ROM-Code oder Firmware vollständig oder teilweise zu kopieren, modifizieren oder erneut zu verteilen.

Allerdings bewegt sich Apple selbst ein wenig im Graubereich der aktuellen deutschen Rechtsprechung, da seine EULA dem Käufer erst nach Kauf des Betriebssystems zugänglich ist. Was hierzulande ein Problem sein kann, in CA allerdings nicht. Deshalb könnte diesem Passus des Lizenzvertrags einige Bedeutung zukommen:

12. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien, wie es auf Verträge angewendet wird, die in Kalifornien zwischen kalifornischen Bewohnern abgeschlossen werden. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Lizenzvertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

So gesehen darf man gespannt sein, ob es PearC gelingt, vor den in diesem Fall zuständigen kalifornischen Gerichten die Erlaubnis zu erstreiten, Apples Betriebssystem auf Nicht-Apple-Hardware zu installieren und kommerziell zu vertreiben, falls Cupertino ein Verfahren wie gegen Psystar eröffnen sollte. Das übrigens darauf mit einer Gegenklage reagiert hat. Andererseits mahlen auch in CA die Mühlen der Rechtsprechung langsam, sodass dies möglicherweise ein Spiel auf Zeit werden könnte. Es bleibt also abzuwarten, ob und wie der Markt die PearC Starter, Advanced und Professional Mac-Clones annimmt. Die Preise und Ausstattungen liegen moderat bis deutlich unter Apples eigenen Mac Pro Preisen. Für weniger als 1.500 EUR lässt sich ein sehr ordentlich ausgestatteter Quad-Core Rechner ordern.

Allerdings ist der Anbieter PearC derzeit nach eigener Angabe XXXX XXXXX XXXX XXXXXXXXXXXXXX, XXXX XXXX XX XXXXXXXX. Die Website weist dies auch ausdrücklich aus: „HyperMegaNet UG (haftungsbeschränkt) XX XXXXXXXX“ steht da im Kleingedruckten. Die Zahlung bei Bestellung ist XXXXXXXX XX XXXXXXXX XX XXXXXXX. Was eventuell XXXXX XXXXXXX XXXX XXX XXXX XXXXXX XXXXXXXXXX. XXXXX XXX XXX XXXXXXXXXXX XXXXXXX XXXXX XX XXXXXXXXX. XXX XXXXXX XXX. Denn wir würden eigentlich ganz gerne ein Interview führen mit Markus Kelsch, dem Geschäftsführer von PearC.

Immerhin haben wir Markus Kelsch bei Linked-in gefunden, wenn auch derzeit (noch?) ohne Connections, was wohl damit zu tun hat, dass er sich erst kürzlich auf dieser Web 2.0 Networking-Plattform angemeldet hat. Vielleicht gelingt es uns ja, auf diesem Weg eine Verbindung herzustellen? Übrigens taucht der nicht sooo häufige Name auch im Impressum einiger anderer (teils inaktiver) Websites auf. Beispielsweise bei Websitefuchs.de, dort allerdings nur über den Google-Cache. Als Referenz des Models Susi bei model-kartei.de, ebenfalls gecached. Als Mitinhaber eines Online-Versandhandels ohne eigene Website in Dortmund. All dies könnten aber theoretisch auch unterschiedliche Personen gleichen Namens und damit Zufälligkeiten sein.

Sei es, wie es sei. Wir dürfen jedenfalls gespannt sein, a) ob und wie Apple auf diesen Testballon aus Deutschland reagiert, b) ob es möglicherweise zu einem Prozess vor BGH, EuGH oder in Kalifornien kommt, der c) vielleicht Apples Kopplungspolitik an die eigene Hardware zu erschüttern vermag und d) wann der gute Markus Kelsch uns allen öffentlich zugänglich ist für ein Interview. Wir hätten doch einiges zu fragen…

Nachtrag vom 26. April 2009: Die ausgeXten Passagen des obigen Beitrages sind Folge einer kostenpflichtigen anwaltlichen Abmahnung seitens PearC, die uns am Samstag, den 26. April 2009 per Einschreiben zugestellt worden ist und der wir selbstverständlich Folge leisten. Möglicherweise sind wir auch gezwungen, den obigen Artikel komplett von der Seite zu nehmen.

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24 Antworten zu “Mutig, tollkühn oder ein Himmelfahrtskommando?”

  1. 15. Februar 2009 um 13:20:12 | didimac sagt:

    Auf der Website steht immer noch das Angebot mit dem „Sonderrabatt“ bis zum 31.01.09. Heute haben wir den 15.02.09. Aktualität scheint in der Webpräsenz dieser Firma nicht die oberste Priorität zu haben 😉

  2. 19. Februar 2009 um 11:07:07 | der_papa sagt:

    Oder, auch nicht vollständig auszuschließen, es dreht sich hier tatsächlich um einen Testballon einer ganz anderen Firma, die die beiden unbedarften Jungs aus Niedersachsen in den Korb gesetzt hat. Vielleicht etwas wenig für eine Verschwöhrungstheorie, aber so wie die Jungs vorgehen …

  3. 28. April 2009 um 09:35:30 | macwoern sagt:

    Was habt ihr denn „schlimmes“ geschrieben, daß das in Augen von PearC weg musste??

  4. 28. April 2009 um 12:24:53 | Moss sagt:

    Mit dieser Aktion hat PearPC mindestens einen Kunden verloren. Ich hatte fest vor, mir im Mai einen Mac-PC für die Arbeit (bin selbständiger TeXie) bei denen zusammenstellen zu lassen. (Auch wg. «Man muß ja alles mal ausprobiert haben.») Jetzt mag ich nicht mehr, und es wird wohl doch ein iMac werden.

  5. 28. April 2009 um 12:25:28 | Hackintoshbauer PearC mahnt Blogger ab | bigger.cc sagt:

    […] Betreiber des Blogs Café Digital wurde wegen diesem Artikel vom deutschen Hackintosh-Hersteller PearC (HyperMegaNet UG) abgemahnt. Der ursprüngliche – dank […]

  6. 28. April 2009 um 12:35:15 | ApfelBlog sagt:

    Mac-Klon Hersteller PearC hat Blogger abgemahnt…

    Die deutsche Firma PearC wollte das Apple Betriebssystem Mac OS X auch auf gewöhnlichen und günstigen PC-Kisten zum laufen bringen und so eine weniger kostenintensive alternative gegenüber den teuren Hardware-Geräten von Apple biete…

  7. 28. April 2009 um 13:34:43 | Mirko sagt:

    @macwoern

    Nur so ein kleiner Tipp…
    Gib mal bei Google die Adresse dieses Beitrages ein und geh dann beim Suchresultat unten auf Im Cache… 😀

  8. 28. April 2009 um 13:42:01 | mike sagt:

    Gehts PearC eigentlich noch?!? Eine Meinung anwaltlich abzumahnen ist voll daneben! Mit so einer Firma möchte ich nichts zu tun haben selbst wenn ihre Produkte gut sind.

    PearC: Ich hoffe stark, dass Apple einen Weg findet solch unanständige Zeitgenossen wie Sie aus dem Weg zu räumen, die Grauware liefern und keine Kritikfähigkeit zu haben scheinen.

  9. 28. April 2009 um 14:43:16 | Jonas sagt:

    Die betroffenen Zeilen zu streichen ist absolut lächerlich!

    Wer nachlesen will, wie hypersensitiv PearC reagiert hat, muss bei Google nur den Titel dieses Eintrags suchen und dann „Im Cache“ das Original lesen.

    Mal schauen, ob PearC auch Google abmahnen kann?

  10. 28. April 2009 um 14:44:17 | Jonas sagt:

    Nachtrag:

    übrigens: gerade von einer Firma, die mit den Erungenschaften anderer Leute (also Apple) Geld verdienen will, hätte man solche kleinliches Verhalten nicht erwartet, oder?

  11. 28. April 2009 um 15:25:49 | Magnus sagt:

    Wie doof kann man sein… seinen Ruf als Rebellen so zu verbraten… wer kauft denn noch bei einem Winzladen, der im Glashaus sitzt & mit in Kot eingewickelten Steinen wirft?

  12. 28. April 2009 um 15:30:47 | Markus sagt:

    Die richtige Antwort auf die PearMenschen Abmahnung lautet Klage. Die paar Euros wäre es mir wert. Vielleicht findet sich ja sogar ein Jurist, der das für kleines Geld und gegen eine Erwähnung macht z.b. http://www.law-blog.de

  13. 28. April 2009 um 15:34:28 | Mister Mike sagt:

    Hallo Ihr ehemaligen MacGuardians,

    Erstens schön dass ich Euch wieder gefunden habe und zweitens schade dass Ihr damit (bereits?) Probleme habt. Nun war ja der Hinweis auf den Google Cache eine sehr nützliche Sache und das PDF liegt bereits auf zahlreichen Festplatten dieser Welt 😉

    PearC wird wohl auch nicht mehr all zu lange grosse Töne spucken – auch wenn deren Reaktion nicht sonderlich verwundert. Wer ein dreistes Geschäftsmodell hat, ist selber selten ein Lämmchen 😉 Wenn sich die Firma auf sicherem Grund wähnte, gäbe es wenig Anlass zu Abmahnungen. Die gestrichenen Textpassagen sind m.E. auch nicht riskant, es wurde hier bloss versucht den Blogeintrag zu streichen..

  14. 28. April 2009 um 16:33:00 | Gunnar sagt:

    Bei MacTV gibt es ein Interview mit PearPC

    Trailer vorhanden… Komplett Anzuschauen im Archiv nur mit Abo.

    http://www.mac-tv.de/index.lasso?Rubrik=Filme

    In der Rubrik Macs zu finden

    Nur als Hinweis gedacht.

    Gruss
    Gunnar

  15. 28. April 2009 um 17:47:34 | macleo sagt:

    Das mit dem Spendenkonto faend ich auch gut. Diese Abmahnerei muss endlich aufhoeren!

  16. 28. April 2009 um 19:03:16 | EvilDark sagt:

    Wie auf meiner WEB-Site auch schon zu lesen ist:
    Hackintoshes „SIND UND BLEIBEN“ in meinen Augen Apple gegenüber Dummdreist! Auch Eine sog. Firma die uns Birnen für Äpfel verkaufen will, ändert an dieser Einstellung NICHTS, GAR NICHTS! Ich bin weder „NUR“ pro Apple, noch ausschließlich contra Win/PC, aber ich benutze den Mac gern und viel! Und das eben weil hier Hard,- und Software „aus einem Guß“ ist. Wenn also jemand ein gut funktionierendes MacOS X haben will, dann sollte er sich auch einem Mac zulegen, und NICHT auf solche halbwindigen Bastellösungen alla Hachintosh setzen. Egal was uns mach „Firma“ weiß machen möchte, ausgereift ist so etwas mit Sicherheit NICHT! Und noch eine Tip: In Mac sitzt ein sog. TPM! Wenn Apple wollte, dann wäre ein Hackintosh in null komma nichts funktionslos, denn in diesen Maschinen ist das TPM entweder gar nicht vorhanden, oder es wäre deaktiviert, denn NUR SO läßt sich das MacOS überhaupt darauf zum laufen bringen, da das OS auf Intel Macs nach der Gültigkeit dieses TPM schaut. Man gaukelt dem OS auf Hackintoshes also eine (vereinfacht ausgedrückt) PPC Plattform während des bootens vor, so das ein TPM nicht gesucht wird. Diese Änderung könnte Apple jederzeit durch ein paar winzige Zeilen Code beim nächsten Systemupdate rückgängig machen, und schwupps, der „Mac“ 🙂 bootet nicht mehr. Das „virtual EFI“ ist da eher nicht das rechtliche Problem, die Änderung am MacOS X Bootcode jedoch sehr wohl, denn das ist von Apple ausdrücklich verboten, da MacOS X sog. „closed Source“ darstellt, und somit Änderungen untersagt sind. Das sollt jedem auch schon vor dem kauf einleuchten.

    Grüße,
    Martin

  17. 28. April 2009 um 20:00:29 | mat sagt:

    @PearC:

    ihr seid so ne pfeifen! absolut lächerliche reaktion und leute die genügend grips haben können sich ihren teil hierzu ja nun wirklich denken..

  18. 28. April 2009 um 22:50:05 | Lounge Musik sagt:

    bist du ernsthaft gezwungen abmahngebühren zu zahlen? kannst Du rechtlich dagegen vorgehen? Man muss diesen ätztypen das handwerk legen.

  19. 29. April 2009 um 09:13:58 | Schlechter Dialog mit Bloggern am Beispiel PearC - fuellhaas.com - Online-Reputation Management und Social Media sagt:

    […] deutsche Blog „Café Digital“ berichtete im Februar 2009 in diesem Blogpost über den Markteintritt von PearC und erhielt am 26. April 2009 eine kostenpflichtige anwaltlichen […]

  20. 29. April 2009 um 11:06:59 | DRAGONFLY sagt:

    Der Blogautor sucht Lösungen für phantastische Tatbestände, die allerdings keine Praxisrelevanz haben:
    a) Kalifornisches Recht in Deutschland anzuwenden, dürfte (zumindest) für Verbraucher unzulässig sein, da verlassen sich die Apple-Juristen wohl auf die Salvatorische Klausel.
    b) Eine kleine Firma aus Wolfsburg wie PearC, zudem in der Rechtsform einer UG, vor einem kalifornischen Gericht zu verklagen, dürftefür Apple untunlich sein,  mangels Zuständigkeit.

    Laien sollten sich auf Berichterstattung beschränken, sie ist interessant genug, und nicht Artikel schrieben mit langen Passagen aus rechtlichen Spekulationen.

    NB: Der so gefürchtete Endbenutzerlizenzvertrag wimmelt von Formulierungen wie:
    „5. Laufzeit. Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit.“

    Genau, Äpfel sind im Sinne des Vertrages eine Art Obst…

  21. 05. Mai 2009 um 10:09:52 | Michael sagt:

    Liebe Birnen PC Hersteller – manche mögliche Kunden reagieren auf solche (nur für die Rechtsanwälte lohnende) Abmahnungen allergisch. Das ist für mich ein Grund wieso ich es jetzt nicht kaufen werde und weiter mit Software einen Hackintosh betreibe.
    Somit seid ihr für mich zu Fallobst geworden.

  22. 28. Mai 2009 um 07:18:56 | Pearc.de - Fotos » Bericht, Fotos, Mac OS X, PearC » FlorianFranke.net sagt:

    […] CafeDigital wegen eines Beitrags über PearC von Selbigen abgemahnt wurde, möchte ich gar nicht erst ein mögliches Risiko eingehen […]

  23. 09. Juni 2009 um 10:05:39 | Thomas sagt:

    Hab das gerade hier erst gefunden. Eigentlich wollte ich so eine PearC Kiste mal in der ‚Power-Version‘ für Bildbearbeitungen testen, da mir der MacPro da etwas zu teuer ist.

    Aber nach der Aktion mit Abmahnungen gegen Blog-Betreiber hat sich das jetzt definitiv erledigt. Solchen Leuten geb ich nicht mein Geld und ich mache keine Geschäfte mit ihnen!

    Unglaublich. Die haben wohl ihr eigentliches Geschäftsfeld verwechselt. Abmahner, die sonst nichts können, gibt es hierzulande leider schon genug…..

  24. 29. Juni 2009 um 01:14:27 | ThFr sagt:

    Hab eigentlich recht gut mit denen korrespondiert –
    bis zum letzten Monat.
    Die sind wohl wirklich etwas nervös…

    Ich hatte mir eigentlich vorgenommen einen PearC zu kaufen,
    da ich PCIs brauche (der PearC bietet ja sogar noch alte PCI-Standarts).

    Aber allein die Tatsache, daß die in Wolfsburg ansässig sind –
    und ich auch in Wolfsburg wohne,
    es aber ums Verrecken nicht möglich zu sein scheint, die Rechner vorher anzusehen,
    stimmt mich nachdenklich…

    Ach, würde Apple doch endlich mal nen Midi rausbringen…